Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Geltung der Bedingungen 

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung 

Der Auftrag  zur Gutachtenerstattung  ist schriftlich  zu  erteilen,  aber auch mündlich, telefonisch  oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht 

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen 

Soweit  keine  andere  schriftliche  Vereinbarung  getroffen  ist,  ist  das  Sachverständigenhonorar  zum Zeitpunkt  der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Post oder nach Vereinbarung. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten netto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem  Schaden  die Berechnungsgrundlage.  Die  Honorarliste liegt zur Einsichtnahme  in  den  Geschäftsräumen  des Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2  Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das  Honorar nach der auch  ausliegenden  internen  „Honorartabelle  für Bewertungen“.

5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 110,00 € brutto berechnet.
 
5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.

5.7  Werden zur vollständigen Schadenfeststellung  De- und Montagearbeiten  erforderlich, so werden  diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.8 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.

5.9 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.


§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen, Stornierungskosten  werden  pauschal mit € 100,00 netto (€ 119,00 brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig, dabei wird dem Stornierenden ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist Bautzen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen:
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz- Sachverständigenbüro Paul Stolpe vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle   an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind - soweit vorhanden - vorzulegen; ebenso   Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer  Woche an das  Kfz-Sachverständigenbüro Paul Stolpe zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Post, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.



Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden

Preisliste gültig ab 01.01.2023. MwSt.:19%

Schadenhöhe netto

Schadenhöhe brutto

Grundhonorar netto

Grundhonorar brutto

500,00 €

595,00 €

230,00 €

273,70 €

750,00 €

892,50 €

267,00 €

317,73 €

1.000,00 €

1.190,00 €

312,00 €

371,28 €

1.250,00 €

1.487,50 €

365,00 €

434,35 €

1.500,00 €

1.785,00 €

396,00 €

471,24 €

1.750,00 €

2.082,50 €

424,00€

504,56 €

2.000,00 €

2.380,00 €

451,00 €

535,50 €

2.250,00 €

2.677,50 €

473,00 €

562,87 €

2.500,00 €

2.975,00 €

497,00 €

591,00 €

2.750,00 €

3.272,50 €

519,00 €

617,61 €

3.000,00 €

3.570,00 €

541,00 €

643,79 €

3.250,00 €

3.867,50 €

560,00 €

666,40 €

3.500,00 €

4.165,00 €

583,00 €

693,77 €

3.750,00 €

4.462,50 €

603,00 €

717,57 €

4.000,00 €

4.760,00 €

623,00 €

741,37 €

4.250,00 €

5.057,50 €

642,00 €

763,98 €

4.500,00 €

4.750,00 €

5.355,00 €

5.652,50 €

662,00 €

678,00 €

787,78 €

806,82 €

5.000,00 €

5.950,00 €

695,00 €

827,05 €

5.250,00 €

6.247,50 €

713,00 €

848,47 €

5.500,00 €

6.545,00 €

732,00 €

871,08 €

5.750,00 €

6.842,50 €

748,00 €

890,12 €

6.000,00 €

7.140,00 €

766,00 €

911,54 €

6.500,00 €

7.735,00 €

792,00 €

942,48 €

7.000,00 €

8.330,00 €

818,00 €

973,42 €

7.500,00 €

8.925,00 €

844,00 €

1.004,36 €

8.000,00 €

9.520,00 €

872,00 €

1.037,68 €

8.500,00 €

10.115,00 €

902,00 €

1.073,38 €

9.000,00 €

10.710,00 €

934,00 €

1.111,46 €

9.500,00 €

11.305,00 €

965,00 €

1.148,35 €

10.000,00 €

11.900,00 €

992,00 €

1.180,48 €

10.500,00 €

12.495,00 €

1022,00 €

1.216,18 €

11.000,00 €

13.090,00 €

1052,00 €

1.251,88 €

11.500,00 €

13.685,00 €

1.081,00 €

1.286,39 €

12.000,00 €

14.280,00 €

1.108,00 €

1.318,52 €

12.500,00 €

14.875,00 €

1.137,00 €

1.353,03 €

13.000,00 €

15.470,00 €

1.169,00 €

1.391,11 €

13.500,00 €

16.065,00 €

1.198,00 €

1.425,62 €

14.000,00 €

16.660,00 €

1.224,00 €

1.456,56 €

14.500,00 €

17.255,00 €

1.256,00 €

1.494,64 €

15.000,00 €

17.850,00 €

1.288,00 €

1.532,72 €

16.000,00 €

19.040,00 €

1.335,00 €

1.588,65 €

17.000,00 €

20.230,00 €

1.386,00 €

1.649,34 €

18.000,00 €

21.420,00 €

1.434,00 €

1.706,46 €

19.000,00 €

22.610,00 €

1.486,00 €

1.768,34 €

20.000,00 €

23.800,00 €

1.535,00 €

1.826,65 €

22.500,00 €

26.775,00 €

1.663,00 €

1.978,97 €

25.000,00 €

29.750,00 €

1.804,00 €

2.146,76 €

27.500,00 €

32.725,00 €

1.928,00 €

2.294,32 €

30.000,00 €

35.700,00 €

2.075,00 €

2.469,25€

35.000,00 €

41.650,00 €

2.326,00 €

2.767,94 €

40.000,00 €

47.600,00 €

2.559,00 €

3.045,21 €

45.000,00 €

53.550,00 €

2.891,00 €

3.440,29 €

50.000,00 €

59.500,00 €

3.123,00 €

3.716,37 €

Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.

Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:

Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe, Berechnung von   eventuell anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuell anfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:

Zerlegungsarbeiten, Nachbesichtigung, Nutzung fremder Hebebühnen, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.

Nebenkosten:

 

netto

 

brutto

 

Fahrtkosten

0,75€ 

pro km

0,89 €

pro km

1. Fotosatz

2,00 €

pro Bild

2,38 €

pro Bild

2. Fotosatz  (entfällt bei Online-Versand)

0,80 €

pro Bild

0,95 €

pro Bild

Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto)

11,50 €

pauschal

13,69 €

pauschal

Schreibkosten original

1,80 €

pro Seite

2,14 €

pro Seite

Schreibkosten Kopie (entfällt bei Online-Versand)

0,50 €

pro Seite

0,60 €

pro Seite

EDV / Onlinekosten (Marktanalyse, Restwerte nicht Restwertbörse etc.)

20,00 €

pauschal

23,80 €

pauschal

Bei Beauftragung Restwert über Restwertbörsen

25,00 €

pro Fahrzeug

29,75 €

pro Fahrzeug

Fremdleistungen

je nach Aufwand

je nach Aufwand

 

Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Stundensatz: EUR 120,00 netto/ 142,80 brutto.

Kostenvoranschläge für Bagatellschäden unter EUR 1000,00 Schadenhöhe:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck

EUR 130,00 netto / EUR 154,70 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Schreiben

EUR 105,04 netto / EUR 125,0 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto

Fahrzeugbewertung für Fahrzeuge (PKW, Moped und Motorrad) bis 20 Jahren:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde

EUR 134,45 netto / EUR 160,00 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto

Fahrzeugbewertungen für Youngtimer (Kurzbewertung):

Beinhaltet max. 8 Fotos plus Bewertungsurkunde

EUR 193,28 netto / EUR 230,00 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto

Fahrzeugbewertungen für Oldtimer(Kurzbewertung):

Beinhaltet max. 10 Fotos plus Bewertungsurkunde

EUR 226,89 netto / EUR 270,00 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto

Zustandsberichte (z.B. Leasingfahrzeuge):

Beinhaltet min. 4 Fotos plus Zustandsbericht

EUR 151,26 netto / EUR 180,00 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto

Lackschichtenmessung:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Lackschichtprotokoll

EUR 57,98 netto / EUR 69,00 brutto

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 10 km enthalten, je weiterer

EUR 0,75 pro km netto / EUR 0,89 brutto