Rechte des Geschädigten

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte …

  • das Recht, einen Kfz-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu beauftragen.
  • das Recht, einen Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzuschalten.
  • das Recht auf Reparaturkostenerstattung entweder nach der Gutachtensumme oder nach der Werkstattrechnung zu verlangen.
  • das Recht auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt, des Gutachters, des Rechtsanwalts, der Autovermietung.
  • das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, falls kein Ersatzauto angemietet wird, für den Zeitraum der Reparatur sowie bei einem Totalschaden für die Zeit bis zum Kauf eines Ersatzwagens.
  • das Recht auf den vom Sachverständigen festgestellten Wertverlust (Wertminderung).